Häufige Fragen

Streik

Aktuelle Streikmeldung

Für Freitag, den 17. März 2023 hat die Gewerkschaft ver.di zu einem eintägigen Streik an den Flughäfen Düsseldorf (DUS), Köln/Bonn (CGN), Karlsruhe (FKB) und Stuttgart (STR) aufgerufen.Der Streik beginnt aufgrund von Schichtdiensten am Flughafen Köln/Bonn bereits in der Nacht vom 16. März 2023 auf den 17. März 2023 und endet in einigen Bereichen am frühen Morgen des 18. März 2023.

Lufthansa:

Leider werden sich Streichungen und Verspätungen im Flugplan der Lufthansa Group von und zu diesen Flughäfen nicht vermeiden lassen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig hier Ã¼ber den aktuellen Status Ihres Fluges.

TUI:

  • Der Flugverkehr wird voraussichtlich stark beeinträchtigt sein. Es muss mit Flugausfällen und Verspätungen gerechnet werden.
  • TUI fly ist an den Flughäfen Düsseldorf und Stuttgart betroffen. Es wird geplant die Flüge von Flughäfen durchgeführt, die nicht vom Streik betroffenen sind (Paderborn, Memmingen). Kunden werden darüber entsprechend informiert.
  • Betroffene Kunden werden per Mail bzw. über myTUI (Notiz an das Reisebüro) oder SMS informiert.
  • Informationen/Alternativen zu Charterflügen, die vom Streik betroffen sind, werden hier aufgeführt (sobald sie vorliegen).  
  • Für Kunden, die vom Streik betroffen sind, habt ihr ab sofort die Möglichkeit selbständig und gebührenfrei eine Umbuchung oder Stornierung in IRIS.plus zum aktuellen Preis lt. System vorzunehmen, sobald ihr von uns eine entsprechende Notiz im Vorgang erhalten habt.

WO ERFAHRE ICH OB MEIN FLUG GETRICHEN IST?

Wir bitten Fluggäste, sich stets vor dem Reiseantritt über den Status ihres Fluges zu informieren. 
» Zum Austrian Airlines Flugstatus
» Zum Brussels Airlines Flugstatus
» Zum Eurowings Flugstatus
» Zum Lufthansa Flugstatus
» Zum SWISS Flugstatus
» Zum Eurowings Discover Flugstatus

» Zum Emirates Flugstatus
» Zum Condor Flugstatus

Werde ich kontaktiert?

Lufthansa Passagiere, die entsprechende Kontaktdaten hinterlegt haben, werden im Falle von Flugunregelmäßigkeiten aktiv per SMS oder E-Mail informiert. Im Falle einer Annullierung werden alle Fluggäste von Lufthansa kostenlos und in der Regel automatisch auf einen anderen Flug umgebucht und über ihre Mobilfunknummer informiert.

BAHNFAHRTKARTE BEI INNERDEUTSCHEN FLUGSTREICHUNGEN

Sollte ein innerdeutscher Lufthansa Flug gestrichen worden sein, können Reisende ihren Flugcoupon in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln.
» Good for Train - ICE Fahrkarte

Umbuchungen/Umschreibungen/Erstattungen von gestrichenen Flügen

Von einer Flugstreichung betroffene Kunden können meist kostenfrei umbuchen oder ihr Ticket erstatten lassen. 

Hinweis: Die Schedule Change /Irregularity Policy gilt nur für bereits gestrichene Flüge.

Die Lufthansa Group Airlines bedauern die Unannehmlichkeiten, die Fluggästen entstehen, und werden ihr Möglichstes tun, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.

Reiseplanung

Wie kann ich mich für meine nächste Flugreise vorbereiten?

Vor Beginn der Reise sollten Sie 

  • die aktuellen Einreisebestimmungen für das Urlaubsland überprüfen
  • alle wichtigen Dokumente und Nachweise auf Papier oder Smartphone griffbereit haben
  • alle Personaldokumente auf Gültigkeit für den gesamten Reisezeitraum prüfen
  • eine Auslandskrankenversicherung abschließen
  • Ggf. notwendige Formulare für die Einreise ins Urlaubsland ausgefüllt parat haben
  • Ggf. notwendige oder hilfreiche Apps installiert (z.B. die MEINE TUI App, Flughafen App) installieren
  • bei Zug-zum-Flug-Anreise: Sitzplätze in den Zügen reserviert (besonders in Ferienzeiten) 
  • Möglichkeit zum Online-Check-in nutzen (sofern angeboten) 
  • Möglichkeit des Vorab-Check-ins nutzen (sofern angeboten, z. B. Eurowings, Condor)   
  • Mund-Nasen-Schutz für den Flug griffbereit haben (bei den meisten Airlines erforderlich)
  • ausreichend Zeit für die Anfahrt zum Flughafen einplanen  

Wieviel Zeit sollte ich idealerweise vorplanen?

Planen Sie für die Anreise zum und die Abläufe am Flughafen genügend Zeit sowie einen zusätzlichen Zeitpuffer für unvorhersehbare Ereignisse ein (zum Beispiel Stau, Ausfall/ Verspätung der Bahn). Im Normalfall bitten wir unsere Kunden möglichst 2,5/3 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen zu sein. Da es aktuell leider zu längeren Wartezeiten am Check-In und vor dem Sicherheitsbereich kommen kann, empfehlen wir sicherheitshalber 4h vorher vor Ort zu sein. Sie können Ihren Zeitbedarf am Flughafen verkürzen, indem Sie zum Beispiel vorab online einchecken. Bei Anreise mit dem Pkw können Sie bei vielen Flughäfen vorab einen Parkplatz reservieren, um zusätzlich Zeit zu sparen.

Welche Unterlagen sollte ich griffbereit haben?

Informieren Sie sich, welche Dokumente Sie am Flughafen und beim Boarding vorweisen und in welcher Form diese zur Prüfung vorgelegt werden müssen. In der Regel sind dies Ihr Ausweis/ Reisepass sowie der Boarding Pass der Fluggesellschaft.  Einige Urlaubsländer verlangen zusätzlich die Vorlage eines vorab ausgefüllten Einreiseformulars. Die aktuellen Reise- und Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.

WAS MUSS ICH VOR MEINER RÜCKREISE BEACHTEN?

Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Rückreise über die zu diesem Zeitpunkt bestehende Einreiseregelungen für Deutschland.  Die aktuell geltende Einreiseverordnung finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

Flugausfall

Was ist der Grund für das aktuelle Flughafenchaos?

Während der Corona-Pandemie wurden viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entlassen oder orientierten sich in der Arbeitswelt neu. Dieser Mangel an Fachpersonal sorgt derzeit an Flughäfen für unerwartete Verzögerungen an vielen Stellen. Der Verlust und die Einschulung neuen Personals kann nicht schnell genug ausgeglichen werden. Viele Flüge wurden aufgrund dessen bereits gecancelt oder hoben mit Verspätung ab.

Was passiert, wenn mein Flug gestrichen wird?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, gilt das Pauschalreiserecht. In dem Fall muss der Veranstalter Ihnen einen Ersatzflug anbieten.

Soll ich selbst einen alternativen Flug buchen?

Nein, buchen Sie keinesfalls einen alternativen Flug auf eigene Faust. Die Zuständigkeit liegt hier bei der Airline oder im Falle einer Pauschalreise beim Reiseveranstalter. Dieser muss Ihnen zur rechten Zeit eine alternative Flugreise anbieten. Die Kosten eines selbst gebuchten Fluges erhalten Sie nicht erstattet.

Kann ich jetzt noch ruhigen Gewissens eine Flugreise buchen?

Ja, Sie können ruhigen Gewissens eine Flugreise buchen. Den größtmöglichen Schutz genießen Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin immer noch mit dem Buchen einer Pauschalreise. Sollte es vorab zu einer Flugzeitenänderung oder Flugstreichung kommen, kümmern sich unsere Reiseexperten gerne um Ihr Anliegen, damit Sie sorglos in Ihren Traumurlaub starten können. Wir sind für Sie da.

Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ein Flug ausfällt?

Nein, die Reiserücktrittsversicherung hat nichts mit einer Flugstreichung zu tun. Sie greift lediglich im Krankheitsfall vor der Reise.

Flugverspätung

Wie viele Stunden vorher sollte man am Flughafen sein?

Wir empfehlen im Normalfall 2,5 - 3 Stunden. Auf Grund der aktuellen Situation an den Flughäfen raten wir unseren Kunden jedoch 4 Stunden vor Abreise am Flughafen zu sein.

Wo erfahre ich ob mein Flug Verspätung hat?

Benötigen Sie Informationen über den Flugstatus Ihres Fluges oder sind von einer Zeitenänderungen betroffen, informieren Sie sich im Zweifelsfall bitte immer direkt bei Ihrer Airline oder rufen Sie den aktuellen Flugplan Ihres Flughafens online auf. Viele Fluggesellschaften benachrichtigen Ihre Passagiere auf direktem Wege per E-Mail oder per Benachrichtigung in ihrer jeweiligen App über die Verspätung. Zum Teil wird sogar der Grund für die Verspätung angegeben.

Was passiert, wenn mein Flug Verspätung hat?

Je nach Dauer der Verspätung und Flugstrecke haben Sie Anspruch auf Rückerstattung. Ebenfalls haben Sie ab 2 Stunden Flugverspätung Anspruch auf Betreuung und Verpflegung durch die Fluggesellschaft. Angemessen zur Wartezeit muss diese Ihnen unentgeltlich Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung stellen. In der Praxis erhalten Sie oftmals Gutscheine, welche Sie am Flughafen einlösen können. Höhere Gewalt wie Unwetter, wilde Streiks oder auch Unfälle schließen eine Entschädigungsleistung allerdings aus.

Kofferverlust

Wohin wende ich mich, wenn mein Koffer nicht auffindbar ist?

Bemerken Sie Ihren Gepäckverlust am Zielflughafen, sollten Sie umgehend die betreffende Airline oder den Reiseveranstalter kontaktieren. Suchen Sie also den jeweiligen Schalter am Flughafen auf. Gehen Sie außerdem zur „Lost and Found“-Stelle und deklarieren Sie ihren verloren gegangenen Koffer.

Welche Ansprüche haben Reisende bei verlorenem Gepäck?

In dem Fall, dass Ihr Gepäckstück auch 21 Tage nach Ladung nicht am Flughafen ankommt, gilt es offiziell als verloren. Sollte dies passieren, haben Reisende ein Recht auf Entschädigung für den Koffer und dessen Inhalt. Hierbei gilt es zu beachten, dass nicht der Wert der Gegenstände bei Kauf, sondern der Zeitwert erstattet wird. Des Weiteren erhalten Sie eine Kostenerstattung für Notfallprodukte wie Hygieneprodukte und notwendige Kleidung. Handelt es sich um eine Pauschalreise, haben Sie das Recht auf Reisekostenminderung aufgrund von Reisemängeln.

Parken

Ist es sinnvoll, vorab einen Parkplatz am Flughafen zu reservieren?

Ja, es ist sinnvoll vorab einen Parkplatz zu reservieren, da die Parkplätze an den Flughäfen begrenzt sind. In den meisten Fällen erhalten Sie auch einen Rabatt bei Frühbucher Aktionen des jeweiligen Flughafen Parkplatzanbieters. Sollte Ihr Flug verschoben oder gar storniert werden, können Sie sich direkt an den Betreiber um eine Kostenerstattung bemühen.

Was passiert, wenn die Parkzeit am Flughafen überschritten wird?

Wir empfehlen bereits bei der Buchung des Parkplatzes einen Puffer mit einzuplanen im Falle unerwarteter Ereignisse. Sollte es zu einer Verspätung kommen und Sie über die gebuchte Parkzeit parken, müssen Sie mit einem Aufpreis rechnen. Für genauere Angaben und Kulanzfälle empfehlen wir den direkten Kontakt zum Parkplatzbetreiber.

Bahn

Können wir aktuell mit der Bahn anreisen?

Wir empfehlen Ihnen, bei der Anreise mit der Bahn einen Zeitpuffer einzuplanen, da es aktuell auf vielen Strecken auch im Bahnverkehr zu Verspätungen und Zugausfällen kommt. Unser Tipp, die DB App! Aktivieren Sie den DB Streckenagent und erhalten Sie Infos in Echtzeit. Sie werden via Push Nachrichten über eventuelle Störungen auf Ihrer Strecke informiert. Gleichzeitig werden Ihnen die Alternativzüge benannt.

Habe ich einen Anspruch, wenn ich auf Grund von Verspätung der Bahn meinen Flug verpasse?

Nein, jeder Reisende ist für die pünktliche Anreise an den Flughafen selbst verantwortlich. Auch wenn Sie ein Rail&Fly bei Ihrer gebuchten Reise inkludiert haben, müssen Sie Ihre Anreise mit dem Zug so planen, das Sie rechtzeitig am Flughafen antreffen. Bei einer Verspätung entfällt somit der keinen Anspruch auf Erstattung.

Welche Rechte stehen mir bei einer Bahnverspätung zu?

In vielen Fällen haben Sie die Möglichkeit, eine Entschädigung oder eine vollständige Erstattung des Fahrpreises zu erhalten. Höhere Gewalt wie Unwetter, wilde Streiks oder auch Unfälle schließen eine Entschädigungsleistung aus. Lassen Sie sich von den Mitarbeitern im Zug, an der DB Information oder im DB Reisezentrum das Fahrgastrechte-Formular aushändigen oder laden Sie es online herunter. Mehr Informationen zu Ihren Rechten als Fahrgast der DB erhalten sie unter hier.

Im Urlaub

Wie muss ich mich im Falle einer Reklamation verhalten?

Im Falle einer Reklamation, wenden Sie sich bitte direkt an die Reiseleitung oder die Rezeption vor Ort. Im Normalfall sind die Ihren ersten Ansprechpartner um einen Mangel zu beheben. Ist jedoch keine Reiseleitung vor Ort oder schlichtweg keiner erreichbar und auch die Rezeption kann Ihnen nicht weiterhelfen, muss der Mangel aber in jedem Fall sofort angezeigt werden. Dazu reicht bereits eine kurze Nachricht an den Reiseveranstalter oder an uns. Bitte sammeln Sie zusätzlich noch Beweise in Form von Bildern oder schriftlichen Bestätigungen.

Im Urlaub krank, was muss ich tun?

Werden gesetzlich Krankenversicherte im Ausland krank, müssen diese auch Ihre Krankenkasse umgehend darüber informieren. Wichtig ist, dass Sie zugleich klären, welche Behandlungskosten die Kasse übernimmt und welche nicht. Deshalb kann zum Beispiel eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Auch für den Fall, dass ein Rücktransport medizinisch notwendig wird.

Grundsätzlich empfehlen wir erstmal den Gang zur Rezeption um ggf. den Hotelarzt oder eine naheliegende Praxis oder Krankenhaus zu kontaktieren. Wichtig dabei ist, dass sie alle Belege des Hotelarztes oder Krankenhauses sammeln um diese bei Ihrer Versicherung einreichen. Urlauber, die über einen Reiseveranstalter im Ausland sind, sollten den Unfall zusätzlich auch dort melden. Diese geben Ihnen wertvolle Tipps und klären ggf. auch die Möglichkeit eines Urlaubsabbruchs. So werden der Rückflug des Unfallopfers, die Stornierung des Hotels und der Gepäcktransport organisiert. Falls nötig, kann der Veranstalter die Angehörigen informieren und ihre Anreise organisieren. Erkrankt ein Arbeitnehmer im Urlaub und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Corona

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